Ergänzende Geschäftsbedingungen
Für die Fotozugveranstaltung gelten ergänzend die nachfolgenden Geschäftsbedingungen:
1. Die Ausschreibung der Fotozüge am 25.10.2024 ist urheberrechtlich geschützt.
2. Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an eine begrenzte Zahl von Teilnehmern. Der Veranstalter entscheidet allein, welche Personen über diese Veranstaltung informiert werden.
3. Die Veröffentlichung dieser Ausschreibung oder der Fahrzeiten der Fotozüge in der Zeitung, öffentlichen Foren wie insbesondere DSO, Facebook, Twitter oder auch in öffentlich zugänglichen Gebäuden ist untersagt.
4. Die Anmeldung zu dieser Veranstaltung verpflichtet die jeweilige Person zur Zahlung des Teilnehmerbeitrags, falls es keine Änderung im Vergleich zur endgültigen Ausschreibung gibt. Krankheit, ein abgelehnter Urlaubsantrag, schlechtes Wetter, familiäre Angelegenheit, eine Panne am Kfz oder ähnliches entbindet diese Person nicht von der Zahlungspflicht.
5. Ist die Lokomotive aufgrund eines technischen Defekts bereits vor Beginn der Veranstaltung nicht einsatzfähig und/oder scheitert die Zuführung der Wagen auf Grund technischer oder logistischer Probleme oder auf Grund von Streikmaßnahmen, entfallen die Fotozüge ersatzlos. Tritt während der Fotozugleistungen ein Schaden auf, muss die Veranstaltung abgebrochen werden. Eine teilweise Rückerstattung der Teilnehmerbeiträge ist nur möglich, wenn für den Veranstalter keine Kosten oder Stornogebühren anfallen.
6. Gleiches gilt für die Absage bzw. den Abbruch der Fotozüge aufgrund von Elementargewalten oder durch Gefährdung des Bahnbetriebs infolge des Handelns eines oder mehrerer Teilnehmer. Die Abgeltung von Reise- und Übernachtungskosten oder anderer Erstattungsansprüche erfolgt nicht.
7. Die Teilnahme an dieser Fotozugveranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr!
8. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei massiven Verstößen gegen die Regeln zum Verhalten im Gleisbereich der Veranstaltung zu verweisen oder die Fotozüge ganz abzubrechen. Eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrags des Verursachers des Verstoßes erfolgt nicht.
9. Die Entrichtung des Teilnehmerbeitrags berechtigt zur Erstellung von Foto-, Video- und Tondokumenten ausschließlich für private Zwecke. Dazu gehört auch die Einsendung von Fotos an die einschlägigen Eisenbahnverlage bzw. die Unterrichtung der Redaktion über diese Fotozüge nach der Veranstaltung. Es handelt sich um eine gewerbliche Nutzung der Fotos, Videos und Tonaufnahmen, wenn die Redaktion des jeweiligen Verlags schon vor oder während der Veranstaltung informiert wird. Hier gilt dann die Regelung unter Punkt 10.
10. Bild- und Tondokumente für gewerbliche Zwecke sind nur nach gesonderter Vereinbarung mit dem Veranstalter zulässig. Die entsprechende Anfrage richten Sie bitte an den Veranstalter.
Regeln für das Verhalten im Gleisbereich:
1. Das Betreten von Bahnanlagen ist nach den geltenden Bestimmungen verboten. Daraus ergibt sich, dass das Überschreiten der Gleise insbesondere im Bahnhofsbereich nicht zulässig und Fotostandpunkte im Gleisbereich befahrener Gleise inakzeptabel sind.
2. Örtliche Durchsagen sind zu beachten, den Weisungen der Personale ist Folge zu leisten.
3. Der Betriebsablauf darf nicht gefährdet oder gestört werden.
4. Für Haftpflicht- und sonstige Ansprüche, die gegen den Veranstalter wegen Störung oder Beeinträchtigung der betrieblichen Abläufe geltend gemacht werden, wird der Verursacher in Anspruch genommen.